Bürgerfragestunde GR-Sitzung 09.03.2017

09.03.2017

von 19.00 bis 19.25 Uhr

Wührer Armin, Ternberg, Franz-Grillparzer-Straße 1, meldet sich:

Natur-Aktivweg linkes Ennsufer
Er teilt mit, dass in Ternberg das Gerücht umgeht, dass die Verantwortlichen der Gemeinde mehrere tausend Euro für die Durchführung und Aufwendungen für diesen Weg erhalten und zwar von der Marktgemeinde Ternberg Bgm. Steindler und Vize-Bgm. Felberbauer, von der DOSTE wurden Treml Christian und Großwindhager Ferdinand genannt.
Es handelt sich um 4.000,-- Euro für die Projektleitung, 10.000,-- Euro für die Bauleitung und 5.000,-- Euro für die Vermarktung.

Er will wissen, ob diese Verantwortlichen Geldzuwendungen für diese Tätigkeiten bekommen und wenn ja, dann warum? Wenn nein, dann möchte er wissen, wer die Projektierung, die Bauleitung und die Vermarktung durchführt.

Bgm. Steindler erklärt, dass niemand etwas für dieses Projekt bekommt und auch nicht bekommen wird. Er erklärt die Aufbereitung und und Planung und teilt mit, dass alles zusammen rund 20.000,-- Euro ausmachen wird.
Nachdem ein Bürgermeister nicht alles machen kann, hat er Vize-Bgm. Felberbauer mit der Projektleitung betraut.

Vize-Bgm. Felberbauer ergänzt, dass die genannten Beträge für die Finanzierung beschlossen worden sind. Die Projektleitung und Koordination wird großteils von der Gemeinde durchgeführt, einige Dinge wird Herr Kumpfmüller noch machen müssen.
Die Mitarbeiter der Marktgemeinde Ternberg, die involviert sind, machen die Arbeiten auf freiwilliger Basis und werden nicht bezahlt.
Alles andere betrifft die Firmen und zwar für Baggerungen, Wegeerrichtung, die manuell durchgeführt wird, sind dort veranschlagt.
Es gibt nun auch freiwillige Helfer, die nur mit geringen Beträgen bezahlt werden, weil steuerliche Hintergründe beachtet werden müssen.

Herr Wührer meint nur, dass dies schon richtig gestellt werden sollte, weil ja die Personen namentlich genannt wurden.

Bgm. Steindler stellt ausdrücklich fest, dass niemand etwas bezahlt bekommt. Er erläutert noch die Finanzierung und die Förderungen für diesen Weg.


Herr Naderhirn Helmut, Ternberg, Wiesenweg 3, meldet sich:

Natur-Aktivweg linkes Ennsufer
Er stellt fest, dass er direkter Anrainer beim Betriebsbaugebiet ist.
Das Betriebsbaugebiet ist seit rund 25 Jahren gewidmet, der Hintergrund war die Firma Siro.
Nun hat Herr Wolfthaler ein Grundstück gekauft, um dort eine Lagerhalle für Aluschalungen zu errichten. Diese werden mit Schalöl eingestrichen, um die Haltbarkeit zu gewährleisten.
Herr Wolfthaler hat nun den gesamten Wald gerodet ohne Einhaltung des 50 m Schutzbereiches.
Ternberg ist eine Gemeinde im Nationalpark Kalkalpen. Man sollte dies schon auch bedenken.

Er fragt, ob die Wertigkeit dieser Widmung nach diesen 25 Jahren noch die gleiche?
Das Naturdenkmal „Fallerbucht“ liegt in unmittelbarer Nähe im Schutzgebiet. Was ist nun zulässig und was soll damit getan werden?

Bgm. Steindler erklärt, dass dieses Betriebsbaugebiet schon fast 40 Jahre gewidmet ist und die Wertigkeit auch noch dieselbe ist. Dies hätte man nur verhindern können, wenn der Gemeinderat diese Widmung aufhebt. Er sieht dies aber nicht als sinnvoll, weil ohnehin sehr wenig Betriebsbaugebiet in Ternberg vorhanden ist. Die Widmung ist rechtens.
Die Nähe des Naturdenkmales ist sicher nicht sehr günstig. Trotzdem glaubt er nicht, dass es dadurch zu einer Störung kommt, weil dieser Betrieb nichts produziert, sondern nur eine Lagerhalle errichtet.

Es fand diesbezüglich heute eine Begehung an Ort und Stelle statt, es waren Vize-Bgm. Felberbauer, AL Mag. Hochmuth, Vertreter der BH Steyr-Land und Vertreter der Umweltanwaltschaft anwesend. Die Firma muss aber für das Bauvorhaben umweltzertifizierte Nachweise erbringen.
Es wurde sogar bei der Volksanwaltschaft ein Einspruch eingebracht und sogar diese Behörde hat alles überprüft und für richtig befunden.

Herr Naderhirn sieht es nicht als gesetzmäßig an und ist mit der Vorgangsweise nicht einverstanden.

Bgm. Steindler weist noch einmal darauf hin, dass für die Gemeinde in erster Linie die Gesetzmäßigkeit maßgeblich ist und das tut er auch. Herr Wolfthaler hat nun auch gesehen, dass hier genau angeschaut wird, was und wie er es macht.

GR Altrichter stellt fest, dass jetzt ein naturschutzbehördliches Verfahren läuft und die Gemeinde dort ein Einspruchsrecht hat. Hier sollte schon die Abstandsfrage zwischen Naturdenkmal und dem Baugrundstück geklärt werden und die Gemeinde dies auch vorantreibt.

AL Mag. Hochmuth stellt fest, dass die Gemeinde eine Stellungnahme dazu abgeben darf.

GR Altrichter regt an, dass der Bauausschuss alle bestehenden Betriebsbaugebiet zu überprüfen.


Aschauer Hermann, Ternberg, Wendbachstraße 4, meldet sich:

Wochenendhaus Wartecker:
Er teilt mit, dass er sich vor 14 Jahren ein Wochenendhaus am Reitnerberg gekauft hat. Dieses steht entlang eines Wanderweges. Es stehen dort insgesamt vier derartige Häuser.
Es war sehr ruhig und man konnte sich gut erholen.
Nun hat Herr Wartecker das Haus oberhalb von ihm gekauft und es ist aus mit der Ruhe. Er hat die Straße so verbreitert, dass sogar ein LKW dort fahren kann. Weiters hat er alle Bäume gefällt und wollte von ihm, dass auch er die Bäume entlang der Straße entfernt.
Er war immer der Meinung, dass es sich dort um ein Erholungsgebiet handelt, denn es sind immer sehr viele Wanderer dort unterwegs.
Herr Wartecker hat noch einiges vor und er ersucht die Gemeinde, dort sehr aufzupassen, was dort noch alles passiert und dieser Herr nicht noch mehr anstellt.

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es sich in diesem Bereich um eine Wochendhauswidmung handelt und Herr Wartecker einen Hauptwohnsitz dort anstrebt. Der heutige Tagesordnungspunkt behandelt lediglich eine Bauverhandlung.
Aus seiner persönlichen Sicht gibt er Herrn Aschauer Recht, dass eine Wochenendwidmung aufrecht bleiben soll. Zur Zeit liegt ein Neuplanungsgebiet dort und kann deshalb kein Hauptwohnsitz gegründet werden.


Naderhirn Helmut, Ternberg, Wiesenweg 3, meldet sich:

Natur-Aktivweg linkes Ennsufer:
Er fragt, ob die Route für diesen Wanderweg jetzt fixiert ist oder nicht. Weiters will er wissen, wie das mit der Fallerbucht ausschaut.

Bgm. Steindler bestätigt, dass die Streckenführung fixiert ist.
Das Thema Fallerbucht kann mit zwei Möglichkeiten gelöst werden und zwar dass der Zugang von Herrn Naderhin geduldet wird, allerdings gibt es keine Vereinbarung darüber.
Sonst kann man über das Grundstück von den Ehegatten Nömayr zum Naturdenkmal gelangen, es gibt auch schon einen Gestattungsvertrag dazu.

Herr Naderhirn fragt, wie es mit dem Weg nach der Fallerbucht nach Dürnbach ausschaut.

Der Bürgermeister erklärt, dass dieser über den Güterweg geführt wird bis zu seinem Wohnhaus und von dort dann auf EKW-Grund, wo es bereits auch einen Gestattungsvertrag gibt.