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Checkliste für zukünftige HundebesitzerInnen

Veröffentlichungsdatum09.01.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde - amtlich
hund

Sie haben sich zur Haltung eines Hundes entschieden. Gewiss ist das neue Haustier eine große Bereicherung, es gibt aber auch einige Pflichten, die Sie als Hundehalter/in übernommen haben.

Die wichtigsten Pflichten rund um die Anmeldung, Registrierung und Abmeldung wurden zusammengefasst:

Ein zwölf Wochen alter Hund muss binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden. Der Meldung sind anzuschließen:

  • der erforderliche Sachkundenachweis
  • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht. (Die Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.)
  • der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank
  • der Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip (im Impfpass ersichtlich)

Seit dem 1. September 2022 müssen Hundebesitzer/innen auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben.

Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist, was der Verbesserung des Opferschutzes dient.

!!WICHTIG bei Beendigung der Hundehaltung!!

Der Hundehalter oder die Hundehalterin hat die Beendigung (bei Wohnsitzwechsel, Tod, Verkauf, usw) des Haltens eines Hundes innerhalb von einer Woche der Gemeinde zu melden. Hierzu ist es notwendig, das Abmeldeformular zu unterschreiben und die Hundemarke an die Gemeinde zurückzugeben.