Kundeninformation Rotkreuz-Sozialmärkte Steyr Land

Veröffentlichungsdatum13.12.2023Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde - sonstige
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(c) OÖ.Rotes Kreuz

Rotkreuz-Märkte sind Einrichtungen, die Menschen mit geringem Einkommen und armutsgefährdeten Personen Lebensmittel und Waren des täglichen Gebrauches zu einem symbolischen Preis zur Verfügung stellen. 

EINKAUFSBERECHTIGUNG:

AB 01.07.2024 sind alle Personen einkaufsberechtigt, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen:

  • 1.375,-- € bei Alleinstehenden 
  • 1.950,-- € bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaft 
  •    350,-- € je Kind zusätzlich

Das wöchentliche Einkaufslimit für Klienten beträgt € 36,- pro Woche. Der Einkaufswert je Öffnungstag ist auf € 18,-- beschränkt. Ausgenommen davon sind Filialen mit nur einem Öffnungstag pro Woche.

BERECHTIGUNGSKARTE:

Um in Rotkreuz-Markt einkaufen zu können ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis notwendig. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen können diese an der zuständigen Rotkreuz-Stelle bzw. Gemeinde beantragen. Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den Rotkreuz-Märkten und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.

SIE BENÖTIGEN DAZU:

Antragsformular zum Download

Datei herunterladen: PDFInformation gem. Art. 13 f Datenschutzgrundverordnung

Für nähere Informationen und für die Beantragung einer Berechtigungskarte kontaktieren Sie einfach Ihre Rotkreuz-Bezirksstelle!



Markt Sierning
Lagerhausstr. 12
4522 Sierning

Öffnungszeiten 
Dienstag 09:00 - 10:00 Uhr 
Samstag 14:00 - 15:00 Uhr

Markt Ennstal
 Filiale Großraming
Schellnau 5
4463 Großraming

Öffnungszeiten 
Dienstag 11:00 bis 12:00 Uhr         

Markt Ennstal
 Filiale Weyer

Dr.-Friedrich-Schmeidlstraße 12
3335 Weyer

Öffnungszeiten:
 Dienstag von 13:00- 14:00 Uhr


 

An Feiertagen geschlossen bzw. Änderungen aufgrund von Feiertagen vorbehalten.