Rotkreuz-Märkte sind Einrichtungen, die Menschen mit geringem Einkommen und armutsgefährdeten Personen Lebensmittel und Waren des täglichen Gebrauches zu einem symbolischen Preis zur Verfügung stellen.
EINKAUFSBERECHTIGUNG:
AB 01.07.2024 sind alle Personen einkaufsberechtigt, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen:
- 1.375,-- € bei Alleinstehenden
- 1.950,-- € bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaft
- 350,-- € je Kind zusätzlich
Das wöchentliche Einkaufslimit für Klienten beträgt € 36,- pro Woche. Der Einkaufswert je Öffnungstag ist auf € 18,-- beschränkt. Ausgenommen davon sind Filialen mit nur einem Öffnungstag pro Woche.
BERECHTIGUNGSKARTE:
Um in Rotkreuz-Markt einkaufen zu können ist eine sogenannte Berechtigungskarte bzw. Bezugsausweis notwendig. Alle Personen, die unter den angeführten Einkommensgrenzen liegen können diese an der zuständigen Rotkreuz-Stelle bzw. Gemeinde beantragen. Der Ausweis berechtigt zum Warenbezug in den Rotkreuz-Märkten und ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.
SIE BENÖTIGEN DAZU:
Antragsformular zum Download
Information gem. Art. 13 f Datenschutzgrundverordnung
Für nähere Informationen und für die Beantragung einer Berechtigungskarte kontaktieren Sie einfach Ihre Rotkreuz-Bezirksstelle!
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Markt Sierning Lagerhausstr. 12 4522 Sierning Öffnungszeiten Dienstag 09:00 - 10:00 Uhr Samstag 14:00 - 15:00 Uhr | Markt Ennstal Filiale Großraming Schellnau 5 4463 Großraming Öffnungszeiten Dienstag 11:00 bis 12:00 Uhr |
Markt Ennstal Filiale Weyer Dr.-Friedrich-Schmeidlstraße 12 3335 Weyer Öffnungszeiten: Dienstag von 13:00- 14:00 Uhr |
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An Feiertagen geschlossen bzw. Änderungen aufgrund von Feiertagen vorbehalten.