GR-Protokolle

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Sämtliche Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich und es besteht daher jederzeit die Möglichkeit, an diesen Sitzungen als Zuhörer teilzunehmen. Die Termine und die Tagesordnung werden rechtzeitig an der Amtstafel sowie der Homepage kundgemacht.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Verhandlungsschriften im Internet nur ohne Beilagen veröffentlicht werden (§ 54 (6) Oö. GemO 1990). Es besteht  aber die Möglichkeit, während der Amtsstunden im Gemeindeamt in die genehmigten und unterfertigten Verhandlungsschriften der Gemeinderatssitzungen Einsicht zu nehmen.
Bitte beachten Sie dabei, dass ein Gemeinderatsprotokoll gem. § 54 (5) OÖ GemO 1990 erst in der jeweils folgenden Sitzung genehmigt werden muss.  Eine Einsichtnahme kann gem. § 54 (6) OÖ GemO 1990 daher erst nach dieser Genehmigung erfolgen, ebenso die Veröffentlichung auf der Homepage.

In der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2015 wurde außerdem die Einführung einer Bürgerfragestunde gem. § 53 (5) OÖ GemO 1990 beschlossen. Diese bietet allen Ternbergerinnen und Ternberg die Möglichkeit, aktiv am Gemeindegeschehen bzw. der Gemeindepolitik teilzunehmen.

weitere Informationen zur Bürgerfragestunde

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