Die Ennskraftwerke AG betreibt mit dem Kraftwerk Ternberg eine ortsfeste Anlage, die gemäß § 2 Z6 lit a Störfallinformationsverordnung als informationspflichtige Anlage gilt.
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Umweltinformationsgesetz und Störfallinformationsverordnung werden hiermit die relevanten Informationen veröffentlicht..