2023 hat die Bundesregierung das sogenannte „Gebührenbremse-Gesetz“ beschlossen, welche darauf abzielt die Gebührenerhöhungen von Wasser-, Kanal- & Müllgebühren in den Gemeinden abzufedern. Auf Basis dieses Gesetzes hat das Land OÖ hier € 150 Mio. erhalten, welche heuer im Frühjahr den Gemeinden im Verhältnis ihrer Einwohner weiterüberwiesen wurden. Die Marktgemeinde Ternberg hat aus diesem Titel insgesamt € 56.293,00 erhalten.
Nachdem bereits in den Jahren 2023 und 2024 im Sinne einer kommunalen Gebührenbremse die Gebühren für Wasser und Kanal nicht erhöht wurden, und lt. Gebührenkalkulation kein kostendeckender Betrieb in der Abwasserbeseitigung mehr gegeben ist, hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 13.06.2024 beschlossen, den gesamten Betrag nicht an die Bürger auszuzahlen, sondern im Betrieb der Abwasserbeseitigung zu belassen.