Marktgemeinde Ternberg
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Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) Hebesatz: 500 v.H.d. SteuermessbetragesGrundsteuer B (sonstige Grundstücke) Hebesatz: 500 v.H.d. Steuermessbetrages
Der Grundsteuermessbetrag wird mittels Bescheid vom Finanzamt festgelegt. Dieser Messbetrag wird mit dem oben angeführten Hebesatz multipliziert und ergibt den Steuerbetrag.
Finanzabteilung