Wohnen

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Die Wohnungen der Objekte 

  • Anzengruberstraße 1 - 8
  • Sportplatzstraße 6 - 10
  • Thalerstraße 4 - 7
  • Wolfgang-Forster-Straße 5 - 6

werden von der Marktgemeinde Ternberg vergeben.

Interessenten für diese Wohnungen können sich mittels des angefügten Wohnungswerberbogens für eine solche Wohnung vomerken lassen.

In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2017 wurden neue Richtlinien für die Wohnungsvergabe beschlossen - siehe Anhang.

Neu ist dabei, dass jede(r) WohnungswerberIn verpflichtet ist, sich halbjährlich beim Marktgemeindeamt Ternberg persönlich, schriftlich oder telefonisch zu melden, um bekanntzugeben, ob die Bewerbung noch aufrecht ist bzw. um über allfällige Änderungen bzw. Ergänzungen zu informieren.
Kommt der/die WohnungswerberIn dieser Verpflichtung nicht nach, so wird die Bewerbung aus der Vormerkliste gelöscht.

Weitere Informationen erhalten Sie am Marktgemeindeamt Ternberg - Allgemeine Verwaltung.

formular - CCO Bild von mcmurryjulie / PixabayWohnungswerberbogen

formular - CCO Bild von mcmurryjulie / PixabayRichtlinen für die Wohnungsvergabe