Wohnungswerber - Richtlinien Wohnungsvergabe

Bitte beachten: Jede(r) WohnungswerberIn ist gem. den aktuellen Richtlinien verpflichtet, sich halbjährlilch beim Marktgemeindeamt Ternberg persönlich, schriftlich oder telefonisch zu melden, um bekanntzugeben, ob die Bewerbung noch aufrecht ist bzw. um über allfällige Änderungen bzw. Ergänzungen zu informieren.

Kommt der/die WohnungswerberIn dieser Verpflichtung nicht nach, so wird die Bewerbung aus der Vormerkliste gelöscht.

Richtlinen Wohnungsvergabe (153 KB) - .PDF