Tierzuchtförderung

Besamungsbeihilfe

Die Marktgemeinde Ternberg gewährt eine Besamungsbeihilfe pro belegfähigem weiblichen Rind ab dem Alter von 15 Lebensmonaten. (Stichtag jeweils 01. Oktober).
Die Erhebung dieser Rinder erfolgt automatisch über die AMA. Die Höhe der pro Rind ausbezahlten Beihilfe richtet sich nach der jeweils für das betreffende Kalenderjahr vom Gemeinderat beschlossenen Gesamtförderung und der Gesamtanzahl der für die Förderung in Frage kommenden Rinder.

Ankaufsbeihilfen

STIERE

Zuchtwertklasse 2a:
20 % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 236,00

Zuchtwertklasse 2b:
20 % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 218,00

Betriebe, die eine Ankaufsbeihilfe für Zuchtstiere in Anspruch nehmen, erhalten solange keine Besamungsbeihilfe, solange der bezuschusste Zuchtstier am Betrieb steht.

SCHAFBÖCKE

Zuchtwertklasse 1a und 1b:
15 % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 29,00

Zuchtwertklasse 2a:
15 % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 25,00

Zuchtwertklasse 2b:
15 % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 22,00